Beobachtungen zur Frage der Schutztracht der Feuerwanze, Pyrrhocoris apterus L.

Autor/innen

  • Wolfgang G. Ullrich

DOI:

https://doi.org/10.21248/contrib.entomol.3.4.406-411

Abstract

1. Die Feuerwanze ist durch ihr grelles Farbmuster vor dem Gefressenwerden nicht geschützt. Eine Ausnahme darin bildet das Verhalten der Zauneidechse, wobei noch geklärt werden muß, ob die Ablehnung wahrhaftig auf Grund der Ungewohnttracht erfolgt. Selbst bei anfänglichem Zögern wird die Wanze von den meisten Tieren gefressen. Da die Feuerwanze sehr häufig auftritt, ist auch anzunehmen, daß die Insektenfresser des öfteren auf Feuerwanzen stoßen, sie kosten und verzehren. - 2. Die Feuerwanze wird nach dem Verhalten verschiedener Frösche zu schließen, von diesen möglicherweise wegen ihrer harten kantigen Körpergestalt abgelehnt. Endgültige Klärung dieser Frage könnten jedoch nur Magenuntersuchungen bringen. - 3. Es muß angenommen werden, daß bei einigen höheren Säugetieren (Affen, Nasenbär) die Ablehnung wegen eines schlechten Geschmackes oder Geruches der Feuerwanze erfolgt. Da diese Tiere jedoch nicht in dem Verbreitungsgebiet der Feuerwanze vorkommen, kann auch die schützende Wirkung des Geruches bzw. Geschmackes als Auslesewert nicht anerkannt werden, es sei denn, daß man das auffällige Färbmuster als Rudiment aus einer Zeit betrachtet, in der dieses Farbmuster verbunden mit einem starken abstoßenden Geruch oder Geschmack die Wanze vor dem Gefressenwerden durch damals vielleicht zahlreicher vertretene insekten-fressende Säuger schützte. - Das wäre eine Erklärungsmöglichkeit, die jedoch vorläufig noch jeder Beweise entbehrt. - 4. Auf Grund der vorliegenden Fütterungsversuche besteht keine Notwendigkeit, den Begriff der Ungewohnttracht, des Misoneismus, anzuwenden. Das Zögern der meisten Tiere erklärt sich aus der Gewohnheit, in Gefangenschaft totes Futter zu erhalten. - Dafür ist auch die Tatsache beweiskräftig, daß dieselben Tiere auch dann zögerten, wenn ihnen die Feuerwanzen auf dem Rücken liegend angeboten wurden. In dieser Lage kommt die Ungewohnttracht nicht zur Geltung. Bei allen Schlußfolgerungen, die aus Fütterungsversuchen mit in Gefangenschaft lebenden Wildtieren gezogen werden, müssen sämtliche Bedingungen des Gefangenschaftslebens (gewöhnte Art, Zeit, Platz des Futters usw.) gut bekannt sein.

Downloads

Veröffentlicht

1953-09-30

Zitationsvorschlag

Ullrich, W. G. 1953: Beobachtungen zur Frage der Schutztracht der Feuerwanze, Pyrrhocoris apterus L. - Beiträge Zur Entomologie = Contributions to Entomology 3(4): 406–411 - doi: 10.21248/contrib.entomol.3.4.406-411

Ausgabe

Rubrik

Artikel
##plugins.themes.ctE.submission.pages##
406-411